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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07   

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https://dejure.org/2008,12634
OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07 (https://dejure.org/2008,12634)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2008 - 2 M 55.07 (https://dejure.org/2008,12634)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2008 - 2 M 55.07 (https://dejure.org/2008,12634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen an einen sri-lankischen Staatsangehörigen; Voraussetzungen für das Vorliegen inlandsbezogener oder zielstaatsbezogenenr Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Ausreisehindernis, Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, Sperrwirkung, Anspruch, Sollvorschrift, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § ... 5 Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 3; ; AufenthG § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 4; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 4; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 a Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 114 Satz 1; ; AsylVfG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; AsylVfG § 30 Abs. 3; ; AsylVfG § 42 Satz 1; ; AuslG § 53; ; VwVfG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    Vielmehr ergibt sich aus der Systematik des § 25 Abs. 5 AufenthG, dass die Regelung in Satz 2 an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, BVerwGE 126, 192, 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    Ob die Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG auszusetzen wäre, weil die die Kläger ohne Gefährdung ihrer Gesundheit nicht transportfähig sind (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn) oder die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für die Kläger bewirken würde (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn - vgl. zu dieser Differenzierung VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 S 2439/07 - zitiert nach Juris) hier), bedarf gegebenenfalls der Klärung im Klageverfahren.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    In der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine Erstreckung der in § 10 Abs. 3 Satz 3 (1. Halbsatz) AufenthG getroffenen Regelung auf die "Soll"-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AufenthG zwar vereinzelt abgelehnt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 26. September 2007 - 2 L 173/06 - zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07

    Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen abgelehnten Asylbewerber zum Zwecke

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    In der Literatur wird indes überwiegend vertreten, dass § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG einen im Rahmen des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG beachtlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vermittelt, sofern nicht ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2008, Rn. 171, 61 zu § 10 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rn. 37 zu § 25 AufenthG; Welte in: Jakober u.a., Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 31 zu § 25 AufenthG; dazu neigend auch VGH München, Beschluss vom 29. September 2005 - 10 CE 05.2067 - zitiert nach Juris; ebenso - zu § 25 Abs. 3 AufenthG - Dienelt, ZAR 2005, 120, 122; soweit von Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 16 zu § 10 AufenthG, und Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage 2005, § 2 Rn. 111 f., darüber hinausgehend sogar ein Anspruch infolge einer Ermessensreduzierung im Einzelfall für ausreichend gehalten wird, dürfte dies allerdings abzulehnen sein, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2007 - OVG 2 S 61.07 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 10 CE 05.2067
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    In der Literatur wird indes überwiegend vertreten, dass § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG einen im Rahmen des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG beachtlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vermittelt, sofern nicht ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2008, Rn. 171, 61 zu § 10 AufenthG; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage 2005, Rn. 37 zu § 25 AufenthG; Welte in: Jakober u.a., Aktuelles Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 31 zu § 25 AufenthG; dazu neigend auch VGH München, Beschluss vom 29. September 2005 - 10 CE 05.2067 - zitiert nach Juris; ebenso - zu § 25 Abs. 3 AufenthG - Dienelt, ZAR 2005, 120, 122; soweit von Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, Rn. 16 zu § 10 AufenthG, und Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage 2005, § 2 Rn. 111 f., darüber hinausgehend sogar ein Anspruch infolge einer Ermessensreduzierung im Einzelfall für ausreichend gehalten wird, dürfte dies allerdings abzulehnen sein, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2007 - OVG 2 S 61.07 -, m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.09.2005 - 20 X 137.03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 2 M 55.07
    Soweit die Kläger geltend machen, die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG greife mangels Asylantrags nicht ein, da in der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2005 im Asylklageverfahren VG 20 X 137/03 ausweislich des Sitzungsprotokolls nicht nur die Klage, sondern auch der Asylantrag zurückgenommen worden sei, steht dies in offenkundigem Widerspruch zum Akteninhalt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 2 B 2.08

    Ausnahme von der Regelausweisung bei einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis

    Nach der ständigen Rechtsprechung (OVG Bln-Bbg., Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 S 47.07 -, AuAS 2007, 150 und vom 11. März 2008 - 2 M 55.07 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 2008, AuAS 2008, 162; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2008, AuAS 2008, 257) ist ein solches inlandsbezogenes Abschiebungshindernis unter anderem gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann.
  • VG Cottbus, 12.03.2021 - 9 L 592/20
    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne - vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. November 2017 - OVG 11 B 8.16 - Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 11 S 49.11 - Beschluss vom 11. März 2008 - OVG 2 M 55.07 - Beschluss vom 8. Mai 2007 - OVG 2 S 47.07 -).
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